Allgemeine Geschäftsbedingungen – Nachhaltig Marketing
Rechtliche Dokumente · Nachhaltig Marketing

Allgemeine Geschäfts­bedingungen

Nachhaltig Marketing – Maximilian Weber
Anger, Bayern · Deutschland
Gültig ab: Januar 2025 · Stand: März 2026

B2B Dienstleistungsvertrag
Deutsches Recht anwendbar
§ 19 UStG nicht anwendbar – Regelbesteuerung
§ 1

Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") gelten für sämtliche Dienstleistungen von Nachhaltig Marketing, Maximilian Weber, Anger, Bayern (nachfolgend „Auftragnehmer"), gegenüber Unternehmen, Gewerbetreibenden und sonstigen Unternehmern im Sinne des § 14 BGB (nachfolgend „Auftraggeber").

Diese AGB gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

Diese AGB gelten für laufende Betreuungsverträge, projektbezogene Einzelaufträge sowie Beratungsleistungen gleichermaßen, sofern im jeweiligen Angebot keine abweichenden Regelungen getroffen wurden.

§ 2

Vertragsschluss

Ein Vertrag zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber kommt zustande durch:

  • die schriftliche Bestätigung eines Angebots durch den Auftraggeber (E-Mail genügt),
  • die Unterzeichnung eines gesonderten Dienstleistungsvertrages, oder
  • den konkludenten Beginn der Leistungserbringung nach Beauftragung.

Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, sofern darin keine ausdrückliche Bindungsfrist genannt ist. Der Auftragnehmer ist berechtigt, einen Auftrag ohne Angabe von Gründen abzulehnen.

Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch den Auftragnehmer.

§ 3

Leistungen

Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich ausschließlich aus dem jeweiligen schriftlichen Angebot oder dem abgeschlossenen Dienstleistungsvertrag. Zu den angebotenen Leistungen zählen insbesondere:

  • Performance Marketing (Google Ads, Meta Ads) inkl. Kampagnenaufbau und laufende Optimierung
  • Suchmaschinenoptimierung (SEO) und generative Sichtbarkeit (GEO)
  • Tracking, Conversion-Messung und Reporting
  • Webdesign und WordPress-Entwicklung
  • Content- und Social-Media-Strategie
  • Marketing-Strategie und Beratung

Der Auftragnehmer erbringt Dienstleistungen als Dienstvertrag im Sinne der §§ 611 ff. BGB, nicht als Werkvertrag. Es wird kein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg geschuldet, sofern nicht ausdrücklich und schriftlich anderweitig vereinbart.

Änderungen oder Erweiterungen des vereinbarten Leistungsumfangs bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung und können zu einer Anpassung der Vergütung führen.

§ 4

Laufzeit & Kündigung

Laufende Betreuungsverträge werden grundsätzlich mit einer Mindestlaufzeit von 12 Monaten abgeschlossen, sofern im jeweiligen Angebot keine abweichende Laufzeit vereinbart ist. Diese Mindestlaufzeit beginnt mit dem vereinbarten Leistungsstart.

Laufzeit im Überblick – 12-Monats-Vertrag
Monat 1 Monat 9 → Kündigungsfenster Monat 12
Kündigungsfenster: Kündigung muss spätestens 3 Monate vor Ablauf der Mindestlaufzeit schriftlich (E-Mail genügt) beim Auftragnehmer eingehen – also spätestens zum Ende von Monat 9.
Geht keine Kündigung ein, verlängert sich der Vertrag automatisch um weitere 12 Monate. Die Kündigungsfrist für die Verlängerungsperiode beträgt ebenfalls 3 Monate zum Ablauf der jeweiligen Verlängerungsperiode.
Automatische Verlängerung: Wird der Vertrag nicht fristgerecht gekündigt, verlängert er sich automatisch um jeweils weitere 12 Monate zu den gleichen Konditionen. Der Auftraggeber wird durch den Auftragnehmer mindestens 4 Wochen vor Ablauf der Kündigungsfrist per E-Mail an die hinterlegte Kontaktadresse erinnert.

Form der Kündigung: Die Kündigung bedarf der Schriftform; E-Mail an die bekannte Geschäftsadresse des Auftragnehmers genügt. Maßgeblich ist der Eingang der Kündigungserklärung beim Auftragnehmer.

Außerordentliche Kündigung: Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Parteien unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für den Auftragnehmer insbesondere vor, wenn der Auftraggeber mit fälligen Zahlungen um mehr als 30 Tage in Verzug ist oder Mitwirkungspflichten dauerhaft und trotz Mahnung nicht erfüllt.

Hinweis für Projektaufträge: Einmalige Projektaufträge (z.B. Website-Erstellung, Setup-Pakete) ohne vereinbarte Laufzeit unterliegen diesen Kündigungsregelungen nicht. Sie enden mit vollständiger Leistungserbringung und Zahlung. Die Laufzeit- und Verlängerungsregelungen gelten ausschließlich für laufende monatliche Betreuungsverträge.
§ 5

Vergütung & Zahlung

Die Vergütung ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot. Alle genannten Preise verstehen sich als Nettopreise zuzüglich der zum Zeitpunkt der Leistungserbringung gesetzlich geltenden Umsatzsteuer. Der Auftragnehmer unterliegt der umsatzsteuerlichen Regelbesteuerung; die Umsatzsteuer wird auf jeder Rechnung gesondert ausgewiesen und ist vom Auftraggeber vollständig zu entrichten.

Monatliche Betreuungsleistungen sind jeweils zu Beginn des Leistungsmonats fällig, sofern im Angebot keine abweichende Regelung getroffen wurde. Die Rechnung wird elektronisch (per E-Mail) zugestellt.

Zahlungsziel: Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zu begleichen. Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz (§ 288 Abs. 2 BGB) zu berechnen sowie eine Mahngebühr von 5,00 € je Mahnung geltend zu machen.

Bei dauerhaftem Zahlungsverzug (mehr als 30 Tage) ist der Auftragnehmer berechtigt, laufende Leistungen bis zur vollständigen Zahlung einzustellen, ohne dass hieraus Ansprüche des Auftraggebers entstehen. Die Zahlungsverpflichtung bleibt hiervon unberührt.

Werbebudgets (Google Ads, Meta Ads etc.) werden stets separat und direkt vom Auftraggeber an die jeweiligen Plattformen gezahlt. Sie sind nicht Bestandteil der Betreuungsvergütung und werden vom Auftragnehmer nicht vorgestreckt.

§ 6

Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Die ordnungsgemäße Leistungserbringung durch den Auftragnehmer setzt die aktive Mitwirkung des Auftraggebers voraus. Der Auftraggeber ist insbesondere verpflichtet:

  • notwendige Zugänge (Google Ads, Meta Business Manager, Website, Analytics etc.) rechtzeitig und vollständig bereitzustellen,
  • erforderliche Informationen, Materialien und Freigaben innerhalb vereinbarter Fristen zu liefern,
  • einen festen Ansprechpartner mit Entscheidungskompetenz zu benennen,
  • Feedback und Freigaben innerhalb von 5 Werktagen zu erteilen, sofern keine andere Frist vereinbart wurde,
  • über Änderungen im Unternehmen (Produkte, Zielgruppe, Budget) zeitnah zu informieren.

Verzögerungen, die auf unzureichender Mitwirkung des Auftraggebers beruhen, gehen nicht zu Lasten des Auftragnehmers. Vereinbarte Leistungszeiträume verschieben sich in diesem Fall entsprechend. Die Vergütungspflicht bleibt hiervon unberührt.

Wichtig für Performance-Marketing-Leistungen: Der Auftraggeber ist verantwortlich für die rechtliche Zulässigkeit der beworbenen Produkte, Dienstleistungen und Inhalte sowie für die Einhaltung aller plattformseitigen Werberichtlinien.
§ 7

Prognosen, Schätzungen & Erfolgshaftung

Der Auftragnehmer schuldet keinen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg, insbesondere keine bestimmte Anzahl an Anfragen, Leads, Klicks, Conversions, Rankings oder Umsätzen, sofern dies nicht ausdrücklich und schriftlich als Garantie vereinbart wurde.

Wichtiger Hinweis zu Kalkulatoren und Richtwerten: Alle auf der Website des Auftragnehmers dargestellten Budget-Kalkulatoren, ROI-Rechner, Benchmark-Tabellen und Musterwerte dienen ausschließlich der unverbindlichen Orientierung auf Basis statistischer Branchendurchschnittswerte. Sie stellen keine Zusicherung, Garantie oder verbindliche Leistungsprognose dar und begründen keinerlei Ansprüche des Auftraggebers. Tatsächliche Ergebnisse können erheblich abweichen.

Mündliche oder in Präsentationen genannte Schätzungen, Beispielrechnungen oder Erfahrungswerte des Auftragnehmers stellen ebenfalls keine verbindlichen Zusagen dar, sofern sie nicht ausdrücklich als schriftliche Garantie in den Vertrag aufgenommen wurden.

Die Ergebnisse von Performance-Marketing-Maßnahmen hängen von zahlreichen externen Faktoren ab, die der Auftragnehmer nicht kontrollieren kann, darunter Algorithmus-Änderungen der Plattformen, Wettbewerbsentwicklungen, Marktveränderungen, Saisonalität sowie die Qualität der vom Auftraggeber bereitgestellten Inhalte und Angebote.

§ 8

Haftung

Der Auftragnehmer haftet für Schäden des Auftraggebers nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur, sofern eine wesentliche Vertragspflicht (Kardinalpflicht) verletzt wurde, und auch dann nur in Höhe des bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schadens.

Die Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn sowie Umsatz- oder Datenverluste ist – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.

Die Gesamthaftung des Auftragnehmers ist der Höhe nach auf den Betrag der im betreffenden Vertragsjahr vom Auftraggeber tatsächlich geleisteten Netto-Vergütung (ohne Werbebudgets) begrenzt.

Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie für Schäden nach dem Produkthaftungsgesetz.

Hinweis zu Drittplattformen: Für Maßnahmen, Einschränkungen, Sperrungen oder Änderungen durch Drittplattformen (Google, Meta, etc.) übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung. Hierzu zählen insbesondere Konto-Sperrungen, Richtlinienänderungen und algorithmische Anpassungen.
§ 9

Urheberrecht & Nutzungsrechte

Alle vom Auftragnehmer erstellten Inhalte, Konzepte, Texte, Designs, Kampagnenstrukturen und sonstigen Arbeitsergebnisse sind urheberrechtlich geschützt und bleiben bis zur vollständigen Zahlung der vereinbarten Vergütung Eigentum des Auftragnehmers.

Nach vollständiger Zahlung erhält der Auftraggeber ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für den vereinbarten Verwendungszweck. Eine Weitergabe an Dritte oder eine Nutzung über den vereinbarten Zweck hinaus ist ohne schriftliche Zustimmung des Auftragnehmers nicht gestattet.

Bei vorzeitiger Vertragsbeendigung verbleiben alle bis dahin erstellten Arbeitsergebnisse beim Auftragnehmer, sofern nicht alle bis dahin fälligen Vergütungen vollständig beglichen wurden.

Der Auftragnehmer ist berechtigt, erbrachte Leistungen im Rahmen seiner Außendarstellung (Portfolio, Referenzen, Fallstudien) zu verwenden, sofern der Auftraggeber nicht ausdrücklich widerspricht.

§ 10

Vertraulichkeit

Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei – insbesondere Geschäftszahlen, Strategien, Kundendaten und technische Details – vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben.

Diese Verpflichtung gilt für die Dauer des Vertragsverhältnisses sowie für einen Zeitraum von 3 Jahren nach dessen Beendigung, sofern die Informationen nicht allgemein zugänglich sind oder der anderen Partei bereits bekannt waren.

§ 11

Datenschutz

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß der geltenden Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG). Näheres regelt die Datenschutzerklärung des Auftragnehmers unter nachhaltig-marketing.com/datenschutz/.

Soweit der Auftragnehmer im Rahmen der Leistungserbringung personenbezogene Daten des Auftraggebers oder von dessen Kunden verarbeitet, wird auf Anforderung des Auftraggebers ein Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) gemäß Art. 28 DSGVO abgeschlossen.

§ 12

Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen AGB ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz des Auftragnehmers (Anger, Bayern).

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB sowie abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses.

Der Auftragnehmer behält sich vor, diese AGB mit einer Ankündigungsfrist von 4 Wochen zu aktualisieren. Bei wesentlichen Änderungen werden bestehende Auftraggeber per E-Mail informiert.